Die preiswertesten Gelder gibt fast immer aus öffentlichen Fördertöpfen. Die europäische Union, der Bund und die Länder stellen jährlich Fördermittel in Millionenhöhe zur Verfügung. Doch nur wenige KMU machen bisher davon Gebrauch.
Fakt ist: wer Geld
für Investitionen benötigt, sollte gezielt auf Fördermittel setzen. Und die
gibt es für fst jeden Bereich: Existenzgründung, Mittelstandsförderung,
Standortförderung, Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen usw. Oftmals gibt es
sogar mehrere Finanzspritzen, die für ein einzelnes Vorhaben passen und die
miteinander kombiniert werden können.
Doch wie kann ein
Unternehmen nun herausfinden, welches Förderprogramm nun für ein bestimmtes
Projekt gilt und welche Programme miteinander kombiniert werden können? Einen
umfassenden Überblick und Informationen findet man über die Förderdatenbank des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unter www.bmwi.de. Hier sind alle Förderprogramme der
EU, des Bundes und der Länder verzeichnet und detailliert beschrieben.
Zusätzliche Informationen gibt es zu Adressen und Antragskonditionen.
Apropos Antrag –
viele kleine und mittlere Unternehmen scheitern häufig an den bürokratischen
Klippen, weil sie dem gewaltigen Verwaltungs-, Zeit- und Personalaufwand, der
mit einem Fördermittelantrag verbunden ist, nicht gewachsen sind. Auch hier
hilft das BMWi weiter: das Software-Tool „easy“ erleichtert die Arbeit durch
integrierte Hilfsfunktionen, mit Richtlinien, Merkblättern und ergänzenden
Tipps.
Um auf Nummer Sicher
zu gehen, sollten Unternehmer auf jeden Fall Spezialisten zu rate ziehen. So
etwa den Bundesverband der Unternehmensberater (www.bdu.de), die
zuständigen IHKs oder private Dienstleister. So ist sichergestellt, dass
möglichst alle Fördermaßnahmen für das in Frage kommende Projekt gefunden
werden.
Ein wichtiger Punkt
ist auf jeden Fall der Antragszeitraum! Wer alle Möglichkeiten nutzen will,
sollte frühzeitig beginnen, denn je nach Umfang des Projektes ist mit einer
Antragszeit von sechs bis zwölf Monaten zu rechnen.
1.
Sie dürfen mit dem Vorhaben in der Regel erst
beginnen, wenn der Antrag beim Förderinstitut eingegangen ist.
Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nicht gefördert.
2.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert
sein. Sie müssen sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der
Finanzierung beteiligen.
3.
Darlehensanträge werden im allgemeinen auf
Formblättern über ein Kreditinstitut eigener Wahl (Hausbank) eingereicht; die
Darlehen sind banküblich abzusichern.
4.
Zuschüsse sind wahlweise als Erträge zu versteuern
oder von der Abschreibungsbemessungsgrundlage abzusetzen.
5.
Sie müssen die öffentlichen Mittel für den
festgelegten Zweck verwenden und darüber einen Nachweis führen.
6.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher
Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften besteht nicht. Fördermittel werden im
allgemeinen innerhalb bestimmter Haushaltsbudgets vergeben. Sind diese
erschöpft, können Unternehmen auch bei Erfüllung der Kriterien keine Mittel
erhalten.
7. Sie sind verpflichtet, bei Finanzhilfeanträgen den Tatsachen entsprechende Angaben zu machen; im anderen Fall droht ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug nach § 264 Strafgesetzbuch